Impressum
Dieses Impressum erfüllt die Voraussetzungen nach § 6 Teledienstegesetz (TDG) und § 10 Mediendienstestaatsvertrag

  Unternehmensform : Einzelunternehmer
  Hauptanschrift : Unternehmensgruppe Zemke
OT Waldstadt
Parkring 2
15806 Zossen

  Kommunikation : 0176 / 54427368 (Funk)
zemke(at)bswd-berlin.de
 
  Institutionskennzeichen : 591205236
  USt.-Nr.: 3050 / 292 / 02852
  USt.-ID: DE815687860

AGB´s

1. Geltung
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen von "Martin Zemke", sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung von "Martin Zemke" geändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur bei schriftlicher Anerkennung durch "Martin Zemke" zum Vertragsinhalt.

2. Angebot und Abschluss
Angebote von "Martin Zemke" sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch "Martin Zemke" verbindlich. Nebenabreden bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch "Martin Zemke". Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maßangaben und Leistungsmerkmale sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.

3. Preise
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer.

4. Stornierungs- und Umbuchungskosten
Für den Fall, dass der Kunde einen Auftrag ganz oder teilweise storniert, seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch den Rücktritt bzw. die vollständige oder teilweise Stornierung oder Umbuchung des Auftrags von "Martin Zemke" veranlasst, oder eine Änderung des vereinbarten Liefertermins beantragt und dieser Antrag durch "Martin Zemke" akzeptiert wird, ist der Kunde verpflichtet, an "Martin Zemke" eine Stornierungs- und Umbuchungskostenpauschale zu bezahlen. Diese beläuft sich ab wirksamem Vertragsabschluss bei Schulungsleistungen auf 20 % des vertraglich vereinbarten Preises, mindestens jedoch auf 500,00 €O, bei sonstigen Dienstleistungen auf 25 % des vertraglich vereinbarten Preises. Im Falle, dass bei der Bestellung von Schulungsleistungen der Rücktritt, bzw. die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn erfolgen, sind 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei einer terminliche Umbuchung der bestellten Schulung wird eine Umbuchungsgebühr von 50,00 €O fällig. Bei Bestellung von Wartungsleistungen besteht nach Vertragsabschluss keine Möglichkeit der Stornierung. "Martin Zemke" behält sich vor, Schulungsveranstaltungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzusagen. In diesen Fällen wird dem Kunden innerhalb einer Frist von 2 Monaten eine Ersatzveranstaltung angeboten.

5. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
Das Verstreichen bestimmter Leistungsfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Einbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit "Martin Zemke" eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. "Martin Zemke" wird dem Kunden schriftlich den vorgesehenen Leistungstermin in der Auftragsbestätigung mitteilen. Die Lieferadresse ist schriftlich, ggf. auch per E-Mail oder Fax, mitzuteilen. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die Leistungsfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die "Martin Zemke" nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse auf die Vertragserfüllung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von "Martin Zemke" und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt "Martin Zemke" dem Kunden umgehend mit. Der Kunde kann von "Martin Zemke" die Erklärung verlangen, ob "Martin Zemke" zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist leisten will. Erklärt sich "Martin Zemke" nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Erfüllung hat "Martin Zemke" solange nicht zu vertreten, als "Martin Zemke", seine Erfüllungshilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im Übrigen haftet "Martin Zemke" nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat "Martin Zemke" danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch - sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Kunden zusammenhängt - auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, höchstens aber 25% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtleistung, der infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäss erfüllt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit "Martin Zemke" in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet. Für durch Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Leistungen (Unmöglichkeit) hat "Martin Zemke" keinesfalls einzustehen.

6. Versand und Gefahrenübertragung
Versandweg und -mittel sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, der Wahl von "Martin Zemke" überlassen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Eintreffen der Ware bei dem Kunden gleich und die Gefahr geht auf den Kunden über. In allen anderen Fällen geht die Gefahr bei Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Kunden über.

7. Zahlungsfälligkeit
Zahlungen haben, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug so zu erfolgen, dass "Martin Zemke" der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung und Fristsetzung bedarf. Der Preis für Schulungsleistungen ist spätestens 21 Tage nach Rechnungslegung zu zahlen. Dies gilt auch für erbrachte Schulungsleistungen im Rahmen der Bestellung eines (freien) Mitarbeiters über oder durch "Martin Zemke". Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem "Martin Zemke" über den Gegenwert verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H. über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, wodurch die Geltendmachung weiterer Schäden, die durch den Verzug entstehen, nicht ausgeschlossen wird. Die Aufrechnung mit Ansprüchen gegen "Martin Zemke" ist nur zulässig, wenn diese durch "Martin Zemke" schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Barzahlungen dürfen an Angestellte von "Martin Zemke" nur dann erfolgen, wenn sie eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.

8. Eigentumsvorbehalt
"Martin Zemke" behält sich das Eigentum der Ware oder dem Werk bis zur vollständigen Bezahlung des Preises vor. Als Ware in diesem Sinne gelten auch alle schriftlichen oder auf Datenträger gezogenen Schulungsunterlagen. Das Eigentum an Software-Produkten geht zu keiner Zeit auf den Kunden über und der Kunde darf zu keiner Zeit Rechte an Software-Produkten abtreten oder übertragen, es sei denn dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde tritt "Martin Zemke" bereits zu Vertragsbeginn alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Er hat die eingezogene Summe sofort an "Martin Zemke" abzuführen. Die Befugnis von "Martin Zemke", die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich "Martin Zemke", die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die "Martin Zemke" gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer als abgetreten.

9. Installation
"Martin Zemke" wird die Ware oder das Werk ggf. an jeden Ort in der Europäischen Union gegen Bezahlung installieren, sofern der Kunde
a) die erforderlichen Voraussetzungen mit allen notwendigen Installation rechtzeitig fertig stellen wird,
b) "Martin Zemke" den freien Zugang zu der Ware und dem Installationsort gewährt,
c) die verpackte Ware auf seine Kosten zu dem Installationsort transportiert,
d) die Ware im verschlossenen Originalkarton belässt und die Ware keinen ungewöhnlichen Belastungen oder Schadenseinflüssen ausgesetzt wurde.

10. Abnahme der Ware
Kaufware wird von dem Kunden nach erfolgreichem Funktionstest abgenommen. In diesem Funktionstest hat der Kunde sämtliche Funktionen des Programms zu überprüfen. Wird dieser Funktionstest innerhalb von 5 Kalendertagen nicht durchgeführt aus Gründen, die der Kunde allein oder durch Verschulden Dritter zu vertreten hat, gilt die Ware als abgenommen und der Kunde hat den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde den Abnahmeschein trotz erfolgreichem Funktionstest nicht unterzeichnet.

11. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängel haftet "Martin Zemke" nur wie folgt:
a) Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb 5 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige "Martin Zemke" mitzuteilen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl durch "Martin Zemke" die Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
c) Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde "Martin Zemke" die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere die beanstandete Ware oder das Werk zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.
d) Wenn "Martin Zemke" eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung unmöglich ist oder "Martin Zemke" verweigert wird, so steht dem Kunden das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
e) Durch Seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung von "Martin Zemke" für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
f) "Martin Zemke" haftet nicht für die fehlerhafte Anwendung durch den Kunden und daraus resultierende Schäden.

12. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Gewährleistung von "Martin Zemke" richtet sich ausschliesslich nach den in vorstehendem Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Die Haftung von "Martin Zemke" ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die dem Kunden oder bei dessen Kunden durch die Anwendung der Produkte von "Martin Zemke" entstehen. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch "Martin Zemke" oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Schadensersatzpflicht von "Martin Zemke" ist auf das zweifache des Wertes der konkret abgrenzbaren Leistung von "Martin Zemke" beschränkt. Alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von ihrem Rechtsgrund 6 Monate nach Abnahme der Leistung oder einem der Abnahme entsprechendem Ereignis, soweit nicht für unerlaubte Handlungen § 852 BGB gilt. Im Falle des Austausches oder der Nachbesserung verlängert sich die Gewährleistung für das betreffende konkret abgrenzbare Teil entsprechend. Das Recht auf kostenlose Gewährleistung besteht nur am Anlieferungs- bzw. Aufstellungsort durch "Martin Zemke". Der Kunde hat sämtliche Mehrkosten der Gewährleistung zu tragen, die sich aus der Verbringung der Ware an einen anderen Ort ergeben. Dies gilt insbesondere auch bei Verbringung in das Ausland. Bei Schäden, die nach Verbringung der Ware an einen anderen, als dem ursprünglichen Aufstellungsort entstehen, haftet "Martin Zemke" nur, wenn der Kunde beweist, dass ein Transportschaden nicht vorliegt.

13. Software-Lizenz
Im Falle der Lieferung von Softwareprodukten gewährt "Martin Zemke" dem Kunden eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Lizenz, das gelieferte Software-Produkt oder Teile davon ausschliesslich für Zwecke des Kunden auf der Zentraleinheit bzw. der Arbeitsplatzstation zu nutzen, die die Software enthält oder für die Lizenzgebühren bezahlt wurden. Jedes Software-Produkt steht und bleibt im Eigentum von "Martin Zemke" oder dem jeweiligen Eigentümer. Alle geltenden Patent-, Urheber-, Warenzeichen und Know-how-Rechte an dem Software-Produkt sind und bleiben Eigentum von "Martin Zemke" oder dem jeweiligen Eigentümer. Der Kunde darf weder Software-Produkte kopieren noch Kopien davon verkaufen. Auch darf der Kunde die Software-Produkte weder übertragen noch veröffentlichen oder offen legen. Der Kunde wird jedes Software-Produkt schützen und sichern, so dass die Rechte von "Martin Zemke" gewahrt bleiben und wird den Mitarbeitern, die Zugang zu den Software-Produkten haben, entsprechende Anweisungen erteilen oder Vereinbarungen treffen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

14. Quellenprogramm - Zeitsperre
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe bzw. Zugänglichmachung von Quellenprogrammen. Software-Produkte von "Martin Zemke" enthalten keine Zeitsperre, soweit diese nicht nur zur Probe überlassen wurden. Bei Programmen, die entgegen dem Vorgenannten mit einer Zeitsperre versehen sind, wird "Martin Zemke" hierauf ausdrücklich hinweisen.

15. Spezifikationsänderungen
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Martin Zemke" Spezifikationsänderungen an gelieferter Software vornimmt, die nach der vernünftigen Einschätzung durch "Martin Zemke" notwendig sind.

16. Erlaubnis, den Namen des Kunden zu verwenden
Der Kunde ist damit einverstanden, dass "Martin Zemke" den Namen des Kunden in Referenzlisten verwenden darf. Mail- und Postadressen werden nicht durch "Martin Zemke" weitergegeben. Dies wird auch vom Kunden im Gegenzug erwartet und verlangt.

17. Abtretung
Der Kunde kann seine Ansprüche und Rechte gegen "Martin Zemke" nicht ohne seine vorherige schriftliche Zustimmung abtreten.

18. Salvatorische Klausel
Die sogenannte "Salvatorische Klausel" gilt in jedem Fall als vereinbart.

19. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich ist die Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg zuständig.